Infos für Absolventen
 

Was ist nach dem Studium?


Kammern:

Bundesingenieurkammer
Bundesarchitektenkammer

Die Mitgliedschaft in den Kammern der Ingenieure und Architekten ist Grundsätzlich erstmal Freiwillig. Um jedoch staatlich anerkannter Sachverständiger zu werden oder die Planvorlageberechtigung zu erhalten/ den Titel des Architekten tragen zu dürfen ist eine Mitgliedschaft verpflichtend. Mitglied werden könnt ihr in der Kammer des Landes in dem ihr arbeitet oder euren Hauptwohnsitz habt. Um jedoch in die Kammer zu kommen haben die jeweiligen Kammern unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Die Informationen könnt ihr der jeweiligen Fort- und Weiterbildungsordnung entnehmen.

Wichtig: Fortbildung ist etwas anderes als Weiterbildung! Weiterbildung ist das, was ihr tut um Mitglied zu werden und Fortbildung das, was ihr tun müsst, wenn ihr Mitglied seid.
"Es ist ein weiter Weg bis man sich Fortbilden darf."

 

Versorgungswerke:

Mitglieder der Architektenkammer müssen dem Versorgungswerk beitreten und können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Was viele nicht wissen ist, dass man direkt nach dem Architekturstudium dem Versorgungswerk beitreten kann. Ingenieure können freiwilliges Mitglied des Versorgungswerkes werden, können sich jedoch nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

 

Gehalt: 

TVÖD Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Bundesministerium des Innern)

Entgelttabellen des TVÖD auf einen Blick

ASIA Tarifvertrag Stand 01.06. 2007 (zum bestellen)

(Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten)

 

 
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