Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) begrüßt grundsätzlich die Wiedereinführung des akademischen Grades „Dipl.-Ing.“. Es besteht beim BDB großes Unverständnis, da keine klare einheitliche Haltung zwischen Hochschulen, Kammern und Verbänden zu dieser Problematik zu erkennen ist. Präsident Hans Georg Wagner führte auf der Präsidiumssitzung am 28. September in Berlin aus:
Der Zusammenschluss der Technischen Universitäten (TU 9) vergibt den Titel nur an Masterabsolventen (10 Semester). Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern der Länder haben im Sommer 2010 eine Resolution für die Wiedereinführung des Titels verabschiedet, ohne aber Mindeststudienzeiten für die Verleihung zu benennen. Das Hochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass man entweder den Mastertitel oder den „Dipl.-Ing.“ verliehen bekommt. Bachelorabsolventen, die 240 Leistungspunkte (8 Semester) erreicht haben, können alternativ auch den Diplomtitel erhalten. Der Fachbereichstag Bauingenieurwesen dagegen lehnt die Einführung des Titels sogar grundsätzlich ab.
„Das sieht wieder nach nationalen Verwirrungen aus, wie sie in der Bildungspolitik immer wieder vorkommen“ so Wagner.
Der BDB hat eine ganz klare Haltung zu dieser Frage. Schon auf dem Deutschen Baumeistertag (Delegiertenversammlung des BDB) 2009 wurde gefordert, dass alle Hochschulen die Möglichkeit haben müssen, den „Dipl.-Ing.“ nach dem Abschluss eines Studiums von mindestens 8 Semestern zu vergeben. Das traditionelle deutsche Ingenieurdiplom, das bisher auch nach 8 Semestern verliehen wurde, ist weltweit anerkannt, hat sich national und international Renommee erworben und ist somit ein Aushängeschild wissenschaftlicher Exzellenz. Die Forderung, dies zu erhalten, ist somit legitim und dient zusätzlich der Profilierung der Bundesrepublik als Wissenschaftsstandort.
